Zusammenfassung: Der Autor beschreibt in seinem Beitrag die neuen Straftatbestände §§ 153c bis 153e StGB zum Sozialbetrug. Es wird jeweils der objektive und der subjektive Tatbestand beschrieben und erläutert, auf tätige Reue sowie allfällige Konkurrenzen eingegangen.
Rechtsgrundlagen: § 153c StGB; § 153d StGB; § 153e StGB