Zusammenfassung: Der EuGH prüft, ob bei einem partiellen Übergang des Verwaltungspersonals und der Leiharbeitnehmerschaft eines Personalbereitstellungsunternehmens die Betriebsübergangsrichtlinie zur Anwendung gelangt.
Rechtsgrundlagen: Art 1 BetriebsübergangsRL 2001/23/EG