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Sozialrecht - Instanzenentscheidungen - Umfang einer Beitragsprüfung

SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2007/203ZASB 2007, 273 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Ergänzende Ermittlungen nach der Beendigung einer Beitragsprüfung sind zulässig, da nicht das Resultat der Beitragsprüfung, sondern nur der nachfolgende Bescheid rechtskraftfähig ist.

Rechtsgrundlagen: § 41a ASVG; § 410 ASVG; § 151 Abs 1 BAO

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