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Sozialrecht Höchstgerichte - Verzicht auf Klage gegen ablehnenden Bescheid des SVTr ist rechtswirksam

SozialrechtKatharina KörberZASB 2007/195ZASB 2007, 271 Heft 6 v. 1.11.2007

Zusammenfassung: Ein obsorgeberechtigter Elternteil kann auch für minderjährige Kinder rechtsgültig den Verzicht auf die Geltendmachung einer Bescheidklage in einem Sozialrechtsverfahren erklären, sofern eine Genehmigung des Pflegschaftsgerichts vorliegt.

Rechtsgrundlagen: § 67 ASGG; § 154 Abs 3 ABGB

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