Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass eine entsprechende Erklärung des Arbeitslosen oder mehrmalige Sperren des Arbeitslosengeldes die Annahme der Arbeitsunwilligkeit rechtfertigen und nimmt zum Nachweis der wieder vorhandenen Arbeitswilligkeit Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 7 AlVG; § 9 AlVG; § 10 AlVG; § 11 AlVG; § 49 AlVG