Zusammenfassung: Im Verwaltungsverfahren bezüglich des Zuspruchs von Insolvenz-Ausfallsgeld gibt es keinen Kostenersatzanspruch.
Rechtsgrundlagen: § 13c IESG; § 74 Abs 1 AVG
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Zusammenfassung: Im Verwaltungsverfahren bezüglich des Zuspruchs von Insolvenz-Ausfallsgeld gibt es keinen Kostenersatzanspruch.
Rechtsgrundlagen: § 13c IESG; § 74 Abs 1 AVG
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