Art 7 ArbeitszeitRL
Unter der Voraussetzung der Wahrung der Arbeitnehmergesundheit steht die Arbeitszeitrichtlinie einer Andersentlohnung der reinen Bereitschaftszeiten eines Spitalsarztes nicht entgegen.
EuGH 11.01.2007, Rs C-437/05 (Jan Vorel gg Nemocnic Cesky Krumlov)