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Zweck der Gebühr für das Aktenstudium

Arbeitsrecht - SozialrechtHellmut TeschnerZAS 2007/60ZAS 2007, 78 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das OLG Wien erläutert, welche Leistungen durch die Gebühr für das Aktenstudium vergütet werden und beschreibt die Abgrenzungsmerkmale zur Gebühr für Müheverwaltung.

Rechtsgrundlagen: § 36 GebAG

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