Zusammenfassung: Das Konkurrenzverbot ist auch während der Urlaubskonsumation in der Kündigungsfrist zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 7 AngG; § 27 Z 3 AngG
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Zusammenfassung: Das Konkurrenzverbot ist auch während der Urlaubskonsumation in der Kündigungsfrist zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 7 AngG; § 27 Z 3 AngG
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