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Versicherungspflicht eines Dienstverhältnisses auf Probe

Arbeitsrecht - SozialrechtHellmut TeschnerZAS 2007/57ZAS 2007, 77 Heft 2 v. 1.3.2007

Zusammenfassung: Das BMSG nimmt zur Versicherungspflicht bei Probedienstverhältnissen Stellung.

Rechtsgrundlagen: § 1158 ABGB; § 4 Abs 2 ASVG

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