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Krankheitsbegriff der sozialen Krankenversicherung

Arbeitsrecht - SozialrechtHellmut TeschnerZASB 2007/24ZASB 2007, 20 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Das LG Korneuburg nimmt zur Auslegung des sozialversicherungsrechtlichen Krankheitsbegriffs Stellung und erläutert, dass eine erektile Dysfunktion nicht unter den Krankheitsbegriff der Sozialversicherung subsumiert werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 136 ASVG

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