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Beamte in ausgegliederter GmbH

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin E. RisakZASB 2007/2ZASB 2007, 15 Heft 1 v. 1.1.2007

§§ 36; 59 ArbVG

Im Fall einer dauerhaften Verleihung an einen Betrieb iSd § 36 ArbVG besitzen auch Beamte und Vertragsbedienstete ein aktives und passives Wahlrecht bei Betriebsratswahlen.

OGH 27.09.2006, 9 ObA 130/05 s

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