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Vorliegen eines durchgehenden oder mehrerer aufeinanderfolgender Beschäftigungsverhältnisse

SozialversicherungsrechtHellmut TeschnerZASB 2006/186ZASB 2006, 269 Heft 6 v. 1.12.2006

Zusammenfassung: Das BMSG legt dar, unter welchen Voraussetzungen aneinandergereihte Arbeitsverhältnisse als einheitliches Beschäftigungsverhältnis zu qualifizieren sind.

Rechtsgrundlagen: § 4 ASVG; § 539a ASVG

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