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Pflegedienstleistungen sind keine Au-pair-Tätigkeit

Arbeitsrecht - SozialrechtMartin E. RisakZASB 2006/133ZASB 2006, 220 Heft 5 v. 1.10.2006

§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG; 3 1 Z 12 AuslBVO

Alten- und Krankenpflegedienstleistungen ausländischer Staatsangehöriger können nicht als au-pair-Tätigkeiten qualifiziert werden und unterliegen daher der Genehmigungspflicht.

VwGH 30.03.2006, 2005/09/0019

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