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Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose keine zulässige Wiedereingliederungsmaßnahme

Arbeitsrecht - SozialrechtKatharina Körber (Bearb)ZASB 2006/113ZASB 2006, 180 Heft 4 v. 1.9.2006

§ 9 AlVG; § 10 AlVG

Auch ein Langzeitarbeitsloser kann nicht zum Abschluss einer Betreuungsvereinbarung mit einer privaten Trägergesellschaft verpflichtet werden, da diese Form der "Bewährungshilfe für Langzeitarbeitslose" nicht als Wiedereingliederungsmaßnahme qualifiziert werden kann.

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