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Versicherungspflicht bei Gesellschaftsverhältnissen

Arbeitsrecht - SozialrechtHellmut Teschner (Bearb)ZASB 2006/116ZASB 2006, 181 Heft 4 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Das BMSG nimmt zur Versicherungspflicht bei Neugründung oder Eintritt in eine bereits bestehende KEG Stellung.

BMSG 04.05.2005, 228968/0002-II/A/3/2005

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 4 GSVG; § 276 Abs 4 GSVG

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