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Drittschuldnererklärung, Informationen

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth Tades (Bearb.)ZASB 2006/101ZASB 2006, 177 Heft 4 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Das ASG Wien nimmt zu den Inhaltserfordernissen einer Drittschuldnererklärung Stellung und erläutert, dass den Drittschuldner keine Verpflichtung zur Angabe der Geschäftszahl des Exekutionsverfahrens trifft.

ASG Wien 26.09.2005, 32 Cga 48/05w

Rechtsgrundlagen: § 301 Abs 1 Z 4 EO

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