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Vordienstzeiten, Bekanntgabe

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth Tades (Bearb.)ZASB 2006/106ZASB 2006, 178 Heft 4 v. 1.9.2006

Zusammenfassung: Der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auf die Offenlegung anrechenbarer Vordienstzeiten durch den Arbeitnehmer hinwirken.

ASG Wien 20.05.2005, 20 Cga 134/04b

Rechtsgrundlagen: § 861 ABGB; § 1151 ABGB; § 1157 ABGB

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