§ 23 AngG; § 56 oö LVBG
Der OGH nimmt Stellung zur Bemessung des Abfertigungsanspruchs bei einem Umstieg von einem Vollarbeits- auf ein Teilzeitarbeitsmodell und spricht sich gegen eine Durchschnittsbestimmung der Abfertigung aus. Eine mittelbare Diskriminierung von Frauen sieht der OGH dadurch nicht verwirklicht.