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OGH 11.11.2004, 8 ObA 107/04z (Arbeitsrecht - Sozialrecht)

Arbeitsrecht - SozialrechtSusanne Kissich (Glosse)ZAS 2005/29ZAS 2005, 176 - 179 Heft 4 v. 1.7.2005

§ 333 Abs 1 ASVG; § 1325 ABGB

Der OGH erörtert, dass der Dienstgeber aufgrund der Haftungsbegünstigung in § 333 ASVG die Spesen für Verwandtenbesuche und Reiseaufwendungen des Verletzten nicht ausgleichen muss, da sich das Haftungsprivileg auf sämtliche körperliche und damit zusammenhängende Schäden bezieht.

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