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Judikaturübersicht Arbeitsrecht Instanzenentscheidungen

Arbeitsrecht - SozialrechtHelmuth Tades (Bearb)ZASB 2005/87ZASB 2005, 130 Heft 3 v. 1.5.2005

Zusammenfassung: Das LG Innsbruck erörtert, dass ein Rettungsdienstleiter als Angestellter, ein Sanitäter hingegen als Arbeiter zu qualifizieren ist und beschreibt die Einordnung im Fall gemischter Tätigkeitsbereiche.

LG Innsbruck, 07.09.2004, 46 Cga 68/04g

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