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Judikaturübersicht EuGH

Arbeitsrecht - SozialrechtAndreas Jöst (Bearb)ZASB 2005/77ZASB 2005, 80 Heft 2 v. 1.3.2005

Art 2 RL 98/59/EG ; Art 3 RL 98/59/EG ; Art 4 RL 98/59/EG

Der EuGH nimmt eine Definition des Begriffs "Entlassung" vor und erläutert, dass der Arbeitgeber Massenentlassungen erst nach Durchführung und Beendigung des Konsultationsverfahrens und Meldung der geplanten Massenentlassung aussprechen darf.

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