Zusammenfassung: Allein die Zusage der Wiedereinstellung gibt dem Arbeitnehmer ohne tatsächliche Dienstverrichtung keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallsgeld.
OLG Wien, 24.02.2004, 8 Rs 22/04
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 IESG
Zusammenfassung: Allein die Zusage der Wiedereinstellung gibt dem Arbeitnehmer ohne tatsächliche Dienstverrichtung keinen Anspruch auf Insolvenz-Ausfallsgeld.
OLG Wien, 24.02.2004, 8 Rs 22/04
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 2 IESG