§ 124 Abs 1 BSVG
Ein Versicherter, der seine Arbeitsstelle nur noch mit Unterstützung seiner Angehörigen erreichen kann, hat einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension.
OGH 14.09.2004, 10 ObS 49/04k
§ 124 Abs 1 BSVG
Ein Versicherter, der seine Arbeitsstelle nur noch mit Unterstützung seiner Angehörigen erreichen kann, hat einen Anspruch auf Erwerbsunfähigkeitspension.
OGH 14.09.2004, 10 ObS 49/04k