Zusammenfassung: Der Beitrag behandelt die gesetzlichen Fälle des einseitigen Urlaubsantritts, und die nicht ausdrücklich geregelten Fälle einseitiger Urlaubsgestaltung.
Rechtsgrundlagen: § 4 UrlG; § 5 UrlG; § 16 UrlG; § 7 BUAG; § 1155 ABGB; § 19 AZG