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Bereitschaftsdienst eines Arztes ist Arbeitszeit; Begriffe Arbeitszeit, Ruhezeit; gleichwertige Ausgleichsruhezeit

Arbeitsrecht - SozialrechtJöst, AndreasZASB 2003/201ZASB 2003, 272 Heft 6 v. 1.11.2003

Art 2 ArbeitszeitRL 93/104/EG ; Art 3 ArbeitszeitRL 93/104/EG ; Art 17 ArbeitszeitRL 93/104/EG

Die Entscheidung befasst sich mit der der Behandlung des Bereitschaftsdienstes eines Arztes als Arbeitszeit iSd ArbeitszeitRL.

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