Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Höhe der Aufrechnung nach billigem Ermessen des Versicherungsträgers bzw. des Gerichts.
ASG Wien 22.05.2002, 13 Cgs 209/01
Rechtsgrundlagen: § 103 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Beurteilung der Höhe der Aufrechnung nach billigem Ermessen des Versicherungsträgers bzw. des Gerichts.
ASG Wien 22.05.2002, 13 Cgs 209/01
Rechtsgrundlagen: § 103 ASVG