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Ungerechtfertigte Entlassung wegen unbefugten Verlassens der Arbeit; neuer AG muss des Verhalten seines Vorgängers gegenüber dem AN gegen sich gelten lassen

Arbeitsrecht - SozialrechtPosch, KatharinaZASB 2003/150ZASB 2003, 221 Heft 5 v. 1.9.2003

§ 82 lit f GewO 1859

Die Entscheidung bestimmt, dass eine eintätiges Dienstversäumnis keine Entlassung rechtfertigt, wenn die vorangehenden Abmahnungen des früheren AG vom AN als nicht ernst zu nehmend zu empfinden waren.

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