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Versicherungspflicht einer Musiklehrerin

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2003/56ZASB 2003, 72 Heft 2 v. 1.3.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass eine Musiklehrerin in einer Musikschule deren Leistungspflicht gattungsmäßig beschrieben ist einem Dienstvertrag (und keinem Werkvertrag) unterliegt.

BMSG 06.07.2001, 127.338/1-7/01

Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 1 und 2 ASVG

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