§ 1 Abs 1 und 3 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Ermittlung des persönlichen Geltungsbereiches des Kollektivvertrages, dem Arbeitnehmerbegriff, und mit dem Günstigkeitsvergleich zwischen der kollektivvertraglichen und einzelvertraglichen Regelung. Mit Kommentar von Thomas Rauch.