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§ 381 ZPO

ZivilprozessrechtTeschner, HellmutZASB 2003/27ZASB 2003, 38 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Die Entscheidung behandelt die Voraussetzungen und Folgen der Verweigerung der Mitwirkung an der Befundaufnahme.

LG Korneuburg 24.04.2001, 34 Cgs 205/00

Rechtsgrundlagen: § 381 ZPO

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