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Aufgabe der Erwerbstätigkeit nur Anfalls- nicht Anspruchsvoraussetzung für Invaliditätspension

Arbeitsrecht - SozialrechtRisak, Martin E.ZASB 2002, 44 Heft 6 v. 1.11.2002

§ 89 Abs 2 ASGG

Die Entscheidung bestimmt, dass das Tatbestandsmerkmal der Aufgabe der Tätigkeit lediglich Voraussetzung für den Leistungsanfall ist, der Leistungsanspruch auf Invaliditätspension selbst aber, aufgrund der Invalidität, urteilsmäßig festgestellt werden kann.

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