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Einleitung eines Normenprüfungsverfahrens

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 38 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass die Aufgaben des VfGH nicht die Korrektur des Gesetzgebers umfassen, und daher ein Normprüfungsverfahren bzgl § 71 Abs 1 GSVG nicht eingeleitet wird.

OLG Graz 11.01.2001, 7 Rs 203/00

Rechtsgrundlagen: § 71 Abs 1 Z 1 GSVG

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