vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Kindeseigenschaft

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 39 Heft 5 v. 1.9.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass der nach bosnischem Studienrecht vorgesehene Absolventenstatus als ordentliches Studium iSd Familienlastenausgleichsgesetzes anzusehen ist.

LG Graz 19.03.2001, 33 Cgs 318/00

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 lit b FamilienlastenausgleichsG 1967; " 252 Abs 2 Z 1 ASVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!