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Wie wirkt sich eine Gesetzesaufhebung des VfGH auf eine Versehrtenrente aus?

Arbeitsrecht - SozialrechtRisak, Martin E.ZASB 2002, 36 Heft 5 v. 1.9.2002

§ 210 Abs 1 ASVG

Die Entscheidung befasst sich mit der Anwendbarkeit der neugefassten Regelung über die Bildung der Gesamtrente, auf Versicherungsfälle, die vor ihrer Kundmachung eingetreten sind.

OGH 19.03.2002, 10 Ob S 23/02h

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