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Feststellung der Beitragspflicht

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2002, 30 Heft 4 v. 1.7.2002

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Feststellung der Beitragspflicht nur in Form einer konkreten, betragsmäßig festsetzbaren Beitragsforderung möglich ist.

BMSG 11.12.2000, 126.700/3-7/00

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