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Entscheidung zu § 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Arbeitsrecht - SozialrechtZAS 2002/9ZAS 2002, 81 - 84 Heft 3 v. 1.5.2002

§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG

Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung des Kriteriums der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung bei der Kündigungsanfechtung. Mit Kommentar von Renate Bienert-Nießl.

OGH 09.05.2001, 9 Ob A 40/01z

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