§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung des Kriteriums der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung bei der Kündigungsanfechtung. Mit Kommentar von Renate Bienert-Nießl.
OGH 09.05.2001, 9 Ob A 40/01z
§ 105 Abs 3 Z 2 ArbVG
Die Entscheidung befasst sich mit der Prüfung des Kriteriums der wesentlichen Interessenbeeinträchtigung bei der Kündigungsanfechtung. Mit Kommentar von Renate Bienert-Nießl.
OGH 09.05.2001, 9 Ob A 40/01z