Die Entscheidung befasst sich mit der Gültigkeit eines bilateralen Abkommens zwischen Österreich und Deutschland, dass die gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten für die Berechnung der Anwartschaft zum Gegenstand hat.
EuGH 05.02.2002, Rs C-277/99 , D. Kaske/Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien