Die Entscheidung befasst sich mit den Kriterien für die Bestimmung der Frist, während der AN nach einem Betriebsübergang auf Feststellung des aufrechten Bestandes ihrer Arbeitsverhältnisse klagen können.
OGH 11.10.2001, 8 Ob A 190/01a
Die Entscheidung befasst sich mit den Kriterien für die Bestimmung der Frist, während der AN nach einem Betriebsübergang auf Feststellung des aufrechten Bestandes ihrer Arbeitsverhältnisse klagen können.
OGH 11.10.2001, 8 Ob A 190/01a