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Entgeltbegriff des § 3a IESG umfaßt auch Aufwandersatz

Arbeitsrecht - SozialrechtRisak, Martin E.ZASB 2001, 46 Heft 6 v. 1.11.2001

§ 3a IESG

Die Entscheidung befasst sich mit der Bestimmung des Begriffs des "laufenden Entgelts" nach § 3a IESG als Voraussetzung für die Ausfallhaftung.

OGH 15.02.2001, 8 Ob S 293/00x

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