Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Pfändungsbeschränkungen der EO einer Aufrechnung gem § 67 Abs 1 BSVG nicht entgegenstehen.
LG Leoben 20.01.2000, 22 Cgs 230/99
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 1 BSVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Pfändungsbeschränkungen der EO einer Aufrechnung gem § 67 Abs 1 BSVG nicht entgegenstehen.
LG Leoben 20.01.2000, 22 Cgs 230/99
Rechtsgrundlagen: § 67 Abs 1 BSVG