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Unfallschutz bei Pfuschertätigkeit

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2001, 36 Heft 5 v. 1.9.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung legt fest, dass unbefugte Bauunternehmer nicht unter dem Unfallversicherungsschutz stehen.

OLG Wien 22.12.1999, 10 Rs 274/99

Rechtsgrundlagen: § 202 Abs 1 Z 3 GewO 1994

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