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Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2001, 18 Heft 3 v. 1.5.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Entlassungsgrund des § 82 lit e GewO.

ASG Wien 15.06.1999, 11 Cga 194/98y

Rechtsgrundlagen: § 82 lit e GewO

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