Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unterscheidung zwischen einem Hilfsmittel und einem Heilbehelf.
LG Klagenfurt 18.05.1999, 43 Cgs 6/99
Rechtsgrundlagen: § 137 ASVG; § 154 Abs 1 ASVG
Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der Unterscheidung zwischen einem Hilfsmittel und einem Heilbehelf.
LG Klagenfurt 18.05.1999, 43 Cgs 6/99
Rechtsgrundlagen: § 137 ASVG; § 154 Abs 1 ASVG