Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit der analogen Anwendung des § 1494 ABGB, für den Fall der verspäteten Antragstellung wegen vorheriger Geschäftsunfähigkeit.
OLG Innsbruck 26.05.1999, 25 Rs 108/98
Rechtsgrundlagen: § 86 Abs 3 Z 1 ASVG; § 1494 ABGB