Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die selbstständige Tätigkeit ohne Gewerbeberechtigung nicht dem gesetzlichen Unfallversicherungsschutz untersteht.
LG Korneuburg 13.04.1999, 8 Cgs 234/97, 8 Cgs 214/97
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 3 lit a ASVG