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Unfallschutz von Kammerfunktionären

Arbeitsrecht - SozialrechtTeschner, HellmutZASB 2001, 12 Heft 2 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung bestimmt, dass die Österreichische Apothekerkammer nicht als gesetzliche berufliche Vertretung der Dienstnehmer oder der Dienstgeber angesehen werden kann.

OLG Wien 21.04.1999, 7 Rs 37/99

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 1 Z 3 lit g ASVG

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