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Hausbesorgerkündigung, Vertragsabschluß

Arbeitsrecht - SozialrechtTades, HelmuthZASB 2001, 11 Heft 2 v. 1.3.2001

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasst sich mit dem Kriterium der Beharrlichkeit der Pflichtverletzung als erheblicher Kündigungsgrund.

ASG Wien 22.11.1999, 25 Cga 122/97m

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