§ 411 ZPO; § 461 ZPO
Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausmaß der Bindungswirkung, und der möglichen Beschwer des Arbeitgebers, wenn im Kündigungsanfechtungsprozess das Anfechtungsbegehren abgewiesen, in der Entscheidungbegründung jedoch das Vorliegen einer Kündigung verneint wird. Mit Kommentar von Renate Bienert-Nießl.