Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausmaß des Kostenersatzes für eine Operation, die nicht als Sachleistung angeboten wird und auch kein Vergütungstarif oder Vertrag mit dem Leistungserbringer besteht.
OGH 11.07.2000, 10 Ob S 29/00p
Die Entscheidung befasst sich mit dem Ausmaß des Kostenersatzes für eine Operation, die nicht als Sachleistung angeboten wird und auch kein Vergütungstarif oder Vertrag mit dem Leistungserbringer besteht.
OGH 11.07.2000, 10 Ob S 29/00p